Im Landkreis Weilheim-Schongau wird ab dem 1. Juni die Bezahlkarte für Geflüchtete eingeführt. Laut Angaben des Landratsamtes sind derzeit 842 berechtigte Personen für die Karten vorgesehen. Die Einführung dieser Karte dient der Gewährung von Leistungen gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Alle Leistungsberechtigten ab 14 Jahren werden die Bezahlkarte erhalten. Minderjährige haben nur Zugriff auf einen Teil des monatlichen Guthabens, das der Familie zusteht. Das Guthaben wird monatlich auf die Karten gebucht, womit die Geflüchteten frei einkaufen können. Die Höhe des Guthabens entspricht dem individuellen Anspruch gemäß dem AsylbLG, der nicht als Sachleistung gewährt wird.
Die Bezahlkarte hat das Aussehen einer normalen EC- oder Debitkarte und wird als MasterCard ausgegeben. Dieses neutrale Design soll Stigmatisierung verhindern. Die Karte kann an allen Orten verwendet werden, an denen MasterCards akzeptiert werden, einschließlich Supermärkten.
Das Abheben von Bargeld ist auf maximal 50 Euro pro Monat und pro Person beschränkt. Dies ist sowohl an Geldautomaten als auch an Supermarktkassen möglich, sofern der jeweilige Händler dies anbietet. Bargeldlose Zahlungen sind bis zur Höhe des verfügbaren Guthabens auf der Karte möglich. Die Karten werden vor Ort im Landratsamt (Sachgebiet Asyl und Integration) ausgegeben, und die PIN-Nummer ist ausschließlich dem Karteninhaber bekannt.