Erlangen

Das verheerende Zentralereignis: Der Röhm-Putsch von 1934 – Enthüllungen über Hitlers blutige Gewalt

Anfang 1933 machte sich unter den Nationalsozialisten die Angst breit, dass der geplante Umsturz möglicherweise scheitern könnte, wodurch ein mörderischer Plan umgesetzt wurde, der zu einem zentralen Ereignis in der Frühgeschichte Nazi-Deutschlands wurde. Vor und nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten gab es rechte Kritik an Hitler. Schriftsteller wie Ernst Jünger und Ernst Niekisch wurden kritisiert, da sie die Nazis nicht als radikal genug ansahen. Es kam zu Meinungsverschiedenheiten bezüglich des von der NSDAP angestrebten legalen Machtgewinns nach dem gescheiterten Hitler-Putsch von 1923.

Die SA unter der Führung von Ernst Röhm sah sich nach Januar 1933 dazu verpflichtet, das revolutionäre Element der nationalsozialistischen Herrschaft aufrechtzuerhalten, was jedoch den neuen Machthabern widersprach. Hitler und sein Gefolge strebten nach Ruhe und Stabilität, während die marodierende SA als störend empfunden wurde. Die Ermordung führender SA-Mitglieder und die Säuberungen im konservativen Milieu um den 30. Juni 1934 stehen im Mittelpunkt neuer Überblicksdarstellungen von Historikern wie Sven Felix Kellerhoff und Peter Longerich. Es wird festgestellt, dass der sogenannte „Röhm-Putsch“ ein irreführender Begriff der NS-Propaganda war, da strukturelle Planungen für einen Aufstand der SA nicht existierten.

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Mit über vier Millionen Kämpfern stellte die SA eine enorme Herausforderung dar, da sie den Personalbestand der Reichswehr um den Faktor 40 übertraf. Hitlers Bemühungen, Röhm und die SA in den neuen Staat zu integrieren, scheiterten, was zu Konflikten und schließlich zu den Ereignissen um den 30. Juni 1934 führte. Dieses „Blutbad“ markierte ein zentrales Ereignis der Frühgeschichte des „Dritten Reichs“, das die Gewaltexzesse der folgenden Jahre vorwegnahm. Die Stabilisierung des Systems wurde durch die Massnahmen, obwohl rechtlich umstritten, erreicht. Hitler rechtfertigte die Vorgänge als „Staatsnotwehr“, während Carl Schmitt die Legitimation des Terrors als Staatsräson in der „Deutschen Juristen-Zeitung“ lieferte.

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