Finanzen

Neue EU-Bargeldobergrenze: Was bedeutet das für Deutschland?

Die Europäische Union hat beschlossen, eine Bargeldobergrenze einzuführen, um Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verstärken. Gemäß der Mitteilung werden Bargeldzahlungen ab 10.000 Euro in drei Jahren geregelt sein, wobei Transaktionen zwischen Privatpersonen ohne beruflichen Hintergrund ausgenommen sind. Es liegt im Ermessen der nationalen Regierungen, eventuell niedrigere Obergrenzen festzulegen.

In Deutschland existiert bisher keine spezifische Grenze für Bargeldtransaktionen. Bei Barzahlungen über 10.000 Euro sind Personen jedoch verpflichtet, sich zu identifizieren und die Herkunft des Geldes nachzuweisen. Händler müssen diese Informationen erfassen und aufbewahren.

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Die neuen Vorschriften erweitern die Befugnisse der Finanzermittlungsstellen, insbesondere beim Zoll in Deutschland, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung effektiver zu bekämpfen. Zudem werden nun neben Banken und Casinos auch Luxusgüterhändler und Anbieter von Krypto-Vermögenswerten dazu verpflichtet, Kunden zu überprüfen und verdächtige Transaktionen zu melden.

In Frankfurt wird die neue Behörde „Anti-Money Laundering Authority“ (AMLA) eingerichtet, die ab Mitte des nächsten Jahres den Betrieb aufnehmen soll. Ihre Aufgaben umfassen die Koordinierung und Unterstützung der nationalen Aufsichtsbehörden im Bereich der Geldwäschebekämpfung. Das EU-Parlament hat bereits grünes Licht für die neuen Regelungen gegeben, die nun noch im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden müssen, um in Kraft zu treten.

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