Justizminister Georg Eisenreich (53, CSU) plant, eine Gesetzesänderung vorzuschlagen, um Ehepartner, Lebensgefährten und Schwiegerkinder im Erbfall zu belohnen, wenn sie ihre Angehörigen pflegen. Aktuell besteht ein gesetzlicher Anspruch auf finanziellen Ausgleich nur für Abkömmlinge, wie Kinder und Enkel. Eisenreich möchte dieses System gerechter gestalten. In Deutschland werden über vier Millionen Menschen zu Hause gepflegt, wobei in drei von vier Fällen Angehörige diese Aufgabe übernehmen.
Der Justizminister betont die Wichtigkeit der häuslichen Pflege und plant, die Anerkennung für diese Leistung im Bürgerlichen Gesetzbuch klar zu verankern. Eisenreich hebt hervor, dass oft im Alltag die notwendigen Regelungen nicht getroffen werden oder aus emotionalen Gründen nicht angesprochen werden. Er weist darauf hin, dass rechtliche Probleme auftreten können, insbesondere wenn Zweifel an der geistigen Verfassung des gepflegten Erblassers bestehen.
Mit Blick auf die alternde Gesellschaft, betont der Justizminister die zunehmende Abhängigkeit von Pflegepersonen und die Bedeutung, Anreize für häusliche Pflege zu schaffen. Er fordert, dass die Anerkennung für diese Leistung klar und rechtssicher im Gesetz verankert wird, sei es durch Vermächtnisse oder andere Formen wie Nachlassverbindlichkeiten. Dabei wird betont, dass die häusliche Pflege auch das Vermögen des Gepflegten schont. Es ist von Bedeutung zu klären, welche Personen anspruchsberechtigt sind, wie der Betrag festgelegt werden soll und welche zeitlichen Grenzen angemessen sind.