München

Bayerns Justizminister plant: Finanzieller Ausgleich für helfende Angehörige im Erbfall

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich plant eine Gesetzesänderung, um Ehepartner, Lebensgefährten und Schwiegerkinder für ihre Pflegeleistungen im Erbfall finanziell zu belohnen. Bisher haben nur Abkömmlinge wie Kinder und Enkel Anspruch auf einen solchen Ausgleich. Eisenreich plant, auf der Justizministerkonferenz einen entsprechenden Antrag zu stellen, um das Erbrecht gerechter zu gestalten.

In Deutschland werden über vier Millionen Menschen zu Hause gepflegt, wobei in drei von vier Fällen Angehörige diese Aufgabe übernehmen. Eisenreich betont die Wichtigkeit und den Wert dieser häuslichen Pflegeleistungen und möchte deren Anerkennung im Bürgerlichen Gesetzbuch verankern. Er erklärt, dass oft vergessen wird, entsprechende Regelungen zu treffen oder aus emotionalen Gründen nicht angesprochen werden. Rechtliche Probleme können auftreten, wenn Zweifel an der Geschäfts- oder Testierfähigkeit des Erblassers bestehen.

Eisenreich unterstreicht die steigende Bedeutung der häuslichen Pflege in einer alternden Gesellschaft und betont die Notwendigkeit, Anreize dafür zu schaffen. Er fordert, die Anerkennung für häusliche Pflege klar und rechtssicher im Bürgerlichen Gesetzbuch zu verankern, sei es als Vermächtnis oder in anderer Form wie einer Nachlassverbindlichkeit. Zudem weist er darauf hin, dass die häusliche Pflege auch das Vermögen des Gepflegten schont.

Es bleibt noch zu klären, ob der Kreis der Anspruchsberechtigten begrenzt sein sollte, wie der finanzielle Ausgleich konkret bemessen werden soll und welche zeitlichen Grenzen angemessen sind. Eisenreichs Vorschlag könnte einen wichtigen Schritt darstellen, um die Anerkennung und Unterstützung von Pflegenden durch ihre Angehörigen zu stärken und das Erbrecht gerechter zu gestalten.

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