Ludwigshafen

Postzustellung am Samstag: Rechtsstreit zwischen Anwalt und Deutsche Post beendet

Ein Rechtsanwalt in Ludwigshafen sah sich mit der Herausforderung konfrontiert, dass seine Kanzlei samstags Postzustellungen erhielt, die bis zum darauf folgenden Montag im Briefkasten verblieben. Aus Sorge vor möglichem Diebstahl von Unterlagen klagte der Anwalt gegen die Zustellung an Samstagen. Nachdem die Deutsche Post AG die anfängliche Vereinbarung mit dem Anwalt aufgekündigt hatte, musste das Landgericht Frankenthal in zweiter Instanz über den Fall entscheiden.

Die Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal wies die Klage des Anwalts ab und entschied, dass die Post auch weiterhin Sendungen an die Kanzleiadresse an Samstagen zustellen darf. Auch wenn der Anwalt Argumente bezüglich potenzieller Diebstähle vorbrachte, wurde festgestellt, dass die Post die Vereinbarung über die Samstagszustellungen wirksam kündigen durfte. Das Amtsgericht Ludwigshafen hatte zuvor anders geurteilt, doch das Landgericht Frankenthal änderte dieses Urteil ab.

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Trotz der Bemühungen des Anwalts, über ein Formular eine Sonderregelung für die Postzustellung zu erwirken, wurde entschieden, dass die Post das Recht hatte, diese Vereinbarung zu kündigen. Das Landgericht betonte, dass auch die Post gesetzlich ein Kündigungsrecht besitzt. Somit bleibt der Rechtsanwalt nun mit den samstags zugestellten Postsendungen im Briefkasten konfrontiert und muss alternative Maßnahmen ergreifen, um potenzielle Diebstähle zu verhindern. Das rechtskräftige Urteil bedeutet, dass er sich einer neuen Strategie bedienen muss, um die Sicherheit seiner Postsendungen zu gewährleisten.

Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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