Der Konsum von Lachgas als Partydroge ist besonders bei jungen Menschen in Niedersachsen beliebt und hat bereits zu einigen Krankenhausaufenthalten geführt, wie das Landeskriminalamt (LKA) mitteilte. Zwischen 2003 und Ende Mai wurden strafrechtliche Delikte im Zusammenhang mit Lachgas im unteren dreistelligen Bereich erfasst. Diese umfassen Diebstahls- und Betrugsstraftaten sowie den Konsum von Lachgas durch Jugendliche und Heranwachsende mit nachfolgendem Klinikaufenthalt. Verkehrsunfälle unter dem Einfluss von Lachgas sind dem LKA bisher nicht bekannt, obwohl das Dunkelfeld vermutlich größer ist.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach kündigte strengere Regeln für den Verkauf von Lachgas an junge Menschen an, da das Gas aufgrund seiner Beliebtheit als Partydroge in die Diskussion geraten ist. Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie warnt vor den Gefahren des regelmäßigen Lachgas-Konsums, da dies zu Unfällen oder sogar neurologischen Schäden führen kann, mit potenziell bleibenden Schäden.
Lachgas, das auch industriell oder medizinisch genutzt wird, ist in Deutschland bisher frei verkäuflich als Treibgas in Sprühdosen oder als Aufschäummittel in Kapseln, wie es vom LKA bestätigt wurde. Es gibt bisher nur wenige dokumentierte Fälle von Lachgasmissbrauch in Niedersachsen, jedoch besteht die Vermutung, dass das tatsächliche Ausmaß aufgrund des Dunkelfeldes deutlich größer sein könnte. Die genaue Anzahl von Menschen, die Lachgas konsumieren und möglicherweise in Krankenhäusern behandelt werden müssen, ist in den offiziellen polizeilichen Kriminalitätsstatistiken nicht vollständig erfasst.
Es ist wichtig, dass sowohl die Öffentlichkeit als auch die Gesetzgebung auf die potenziellen Risiken des Lachgasmissbrauchs aufmerksam gemacht werden, um präventive Maßnahmen zu ergreifen und die Gesundheit insbesondere junger Menschen zu schützen. Die Diskussion über eine strengere Regulierung des Verkaufs von Lachgas an Jugendliche ist ein Schritt in die richtige Richtung, um den Missbrauch dieser Substanz einzudämmen.