EssenKriminalität und JustizPolitik

Stadt Essen setzt Strafandrohung von 500.000 Euro für AfD-Bundesparteitag

Die Stadt Essen hat für den geplanten AfD-Bundesparteitag Ende Juni Auflagen mit einer Strafandrohung von 500.000 Euro beschlossen. Der Stadtrat stimmte in einer geheimen Abstimmung mit großer Mehrheit für diese Maßnahmen. Die AfD wird aufgefordert, sich in einer „strafbewehrten Selbstverpflichtung“ dazu zu verpflichten, keine strafbaren Äußerungen wie die SA-Parole „Alles für Deutschland“ zu verwenden. Sollte diese Erklärung nicht bis zum 4. Juni abgegeben werden, behält sich die Messe Essen das Recht vor, den Mietvertrag für die Grugahalle fristlos zu kündigen.

Der Beschluss sieht vor, dass die Strafsumme von 500.000 Euro fällig wird, wenn strafbare Äußerungen oder andere strafbare Handlungen seitens der AfD auftreten. Der Bundesparteitag, der am 29. und 30. Juni stattfinden soll, wird von verschiedenen Organisationen mit Protesten konfrontiert. Ein linkes Bündnis hat angekündigt, die AfD-Delegierten am Betreten der Grugahalle zu hindern.

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Die Essener Polizei hat angekündigt, gewalttätige Störungen während des Parteitags zu unterbinden. Insgesamt sind 14 Versammlungen zu dem AfD-Parteitag mit mehreren Zehntausend Teilnehmern angekündigt. Die Polizei betont, konsequent gegen Gewalt- und Straftäter vorzugehen. Obwohl politische Parteien grundsätzlich das Recht auf Nutzung kommunaler Einrichtungen haben, gibt es laut einer rechtlichen Beurteilung der Stadt konkrete Hinweise auf zu erwartende Rechtsbrüche während des Parteitags. Dabei wird auf ein Gutachten des Soziologen und Publizisten Andreas Kemper verwiesen.

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