Ein 37-jähriger Bootsführer wurde nach einem tödlichen Unfall auf dem Ribnitzer See vor zwei Jahren zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Das Unglück ereignete sich, als er am Abend des 16. August 2022 um 21:36 Uhr mit seinem Boot in ein anderes Boot mit sechs Insassen fuhr, wobei eine 66-jährige Frau ums Leben kam. Die Staatsanwaltschaft kündigte an, dass der Bootsführer eine dreijährige Bewährungsstrafe verbüßen muss.
Zusätzlich zur Bewährungsstrafe verhängte der Richter eine Geldstrafe von 2.000 Euro, die der Bootsführer an eine gemeinnützige Organisation zahlen muss. Der Vorfall wurde erstmals von der lokalen Zeitung ‚Ostsee-Zeitung‘ berichtet. Dem Bootsführer wurde fahrlässige Gefährdung der Seeschifffahrt, fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen, da er angeblich mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren sein soll, was zu Verletzungen von fünf weiteren Personen führte. Der Vorfall ereignete sich etwa 500 Meter vom Ribnitzer Hafen entfernt.
Die Entscheidung des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hat zwei Wochen Zeit, um gegen die Bewährungsanordnung Einspruch einzulegen. Sollte ein Einspruch eingereicht werden, wird das Gericht eine Entscheidung über den Gerichtstermin treffen.