FlensburgKriminalität und Justiz

Rassistische Rufe auf Sylt: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen drei Personen

Nach dem rassistischen Gegröle in einer Sylter Bar hat die Staatsanwaltschaft Flensburg Ermittlungen gegen drei Personen eingeleitet. Eine Frau und zwei Männer stehen im Fokus der Untersuchungen. Der Vorfall, der auf einem Video festgehalten wurde, zeigte junge Menschen, die rassistische Parolen skandierten und Gesten machten, die an den Hitlergruß erinnerten. Dieses Verhalten löste deutschlandweit Empörung aus.

Die Ermittlungen richten sich aufgrund des Verdachts der Volksverhetzung gegen alle drei Verdächtigen. Zusätzlich wird einer der Männer auch wegen des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen überprüft. Parallel dazu wird in einem anderen Fall gegen einen weiteren Mann ermittelt, der in Kampen eine Frau attackiert haben soll, nachdem sie zuvor rassistisch beleidigt worden war.

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Außerdem sind in Österreich ähnliche Vorfälle aufgetreten, bei denen Videos auftauchten, auf denen Menschen rassistische Parolen zur Melodie des Songs „L’Amour toujours“ von Gigi D’Agostino skandierten. Die österreichischen Regierungsparteien haben diese Zwischenfälle verurteilt und betont, dass extremistischen Ansätzen entschieden entgegengetreten werden muss. In Kärnten und Niederösterreich laufen Ermittlungen zu vergleichbaren Vorfällen, bei denen Bürger „Ausländer raus“-Parolen sangen. Ein Lokalbetreiber in Klagenfurt distanzierte sich von solchen Äußerungen, die während der Sperrstunde in seinem Lokal stattfanden.

Die Sylter Rassismus-Eklat hat somit über die Inselgrenzen hinaus Wellen geschlagen und zu weiteren Ermittlungen gegen Verdächtige in anderen Regionen geführt. Die Behörden in Deutschland und Österreich sind bemüht, gegen derartige Ausbrüche von rassistischem Verhalten konsequent vorzugehen und klare Zeichen zu setzen, dass solche Handlungen nicht toleriert werden.

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