Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) in Berlin hat einer lange diskutierten Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr zugestimmt. Diese Neuerung wird einen Tag nach ihrer Verkündung im „Gesetz- und Verordnungsblatt“ des Landes Berlin in Kraft treten. Die Änderung sieht vor, dass Taxi-Fahrgäste vor der Fahrt die Möglichkeit haben, sich für einen Festpreis in einem bestimmten Tarifkorridor zu entscheiden, wenn sie die Fahrt im Voraus bestellen. Dies dient dazu, ein ausgeglichenes Spielfeld mit App-basierten Vermittlungsplattformen wie Uber & Co. herzustellen, die Fixpreise vor Fahrtantritt anbieten.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Festpreisregelung nur für vorbestellte Fahrten gilt und nicht für herkömmliche Taxifahrten, die nach dem üblichen Taxameter-Tarif abgerechnet werden. Der Festpreis basiert auf den Start- und Zielpunkten, die vom Fahrgast bei der Bestellung angegeben wurden. Mithilfe einer digitalen Routing-Software wird die kürzeste Route ermittelt, um einen streckenabhängigen Referenzpreis zu berechnen. Dieser Festpreis kann innerhalb eines vorgegebenen Tarifkorridors maximal um 20 Prozent nach oben und 10 Prozent nach unten abweichen. Es wird erwartet, dass ab dem 1. Juli 2024 Fahrgäste den Festpreis auch am fiskalisierten Taxameter erkennen können.
Die Einführung von Festpreisen folgt dem Wunsch des Taxigewerbes und wurde von Hermann Waldner, Chef der größten Berliner Taxizentrale und Vize-Präsident des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen (BVTM), begrüßt. Waldner fordert als nächsten Schritt die Einführung von Mindestpreisen für mietwagenbasierte Vermittlungsplattformen wie Uber & Co., um einen fairen Wettbewerb sicherzustellen. Die Einhaltung dieser Regelung wird als entscheidend für das Fortbestehen vieler Taxiunternehmen angesehen.