Im Gerichtsprozess am Landgericht Kassel wurde ein Urteil im Fall der 14-jährigen Schülerin Marie Sophie aus Bad Emstal gesprochen. René G. wurde wegen Mordes in Tateinheit mit Störung der Totenruhe und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren und neun Monaten verurteilt. Der 21-Jährige hatte das Mädchen nach einem Streit nahe eines Waldstücks beim Ortsteil Sand mindestens bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt, woraufhin sie entweder unmittelbar während der Tat oder kurz danach verstarb.
Während des Prozesses wurde darüber diskutiert, ob das Jugendstrafrecht angewendet werden sollte, da der Verurteilte zum Tatzeitpunkt noch keine 21 Jahre alt war. Die Staatsanwaltschaft, die Verteidiger der Nebenkläger und das Gericht waren sich einig, dass René G. bereits eine ausgereifte Persönlichkeit besaß. Diese Einschätzung stützte sich auf die Aussage des Sachverständigen Dr. Christian Knöchel, stellvertretender Ärztlicher Direktor der Vitos-Kliniken für forensische Psychiatrie in Riedstadt und Eltville. Letztendlich sah das Gericht keine Notwendigkeit, das Jugendstrafrecht anzuwenden, da die Persönlichkeit des Täters als bereits gefestigt angesehen wurde.