Das Amtsgericht Stralsund hat einen 37-jährigen Bootsführer wegen eines tödlichen Bootsunfalls auf dem Ribnitzer See vor rund zwei Jahren zu einer neunmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Der Unfall ereignete sich am 16. August 2022 gegen 21.36 Uhr, als das von ihm geführte Motorboot mit drei Insassen auf ein anderes Motorboot mit sechs Personen an Bord aufgefahren ist, wobei eine 66-jährige Frau ums Leben kam.
Die Bewährungszeit wurde vom Gericht auf drei Jahre festgesetzt, und der Bootsführer muss zudem einen Geldbetrag von 2000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Gefährdung des Schiffsverkehrs, fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung beantragt, da der Mann verdächtig war, aufgrund überhöhter Geschwindigkeit mit dem anderen Boot kollidiert zu sein, wodurch fünf weitere Personen verletzt wurden.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, und der Bootsführer hat die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen. Im Falle eines Einspruchs würde das Gericht einen Termin für die Hauptverhandlung festlegen.