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Streikwelle City-Bahn: GDL muss Schülerverkehr sichern – Entscheidung des Arbeitsgerichts.

Der Machtkampf zwischen der City-Bahn und der Gewerkschaft GDL hat vor Gericht eine Entscheidung hervorgebracht. Das Arbeitsgericht Chemnitz hat einem Antrag der City-Bahn auf einstweilige Verfügung zugestimmt, wodurch die GDL verpflichtet ist, den Schülerverkehr durch einen Notdienstplan sicherzustellen. Die Richter begründeten ihr Urteil mit der essentiellen Bedeutung der Schülerbeförderung.

City-Bahn-Chef Friedbert Straube zeigte sich über den juristischen Erfolg erfreut und betonte die Wichtigkeit, dass der Schülerverkehr gewährleistet wird. Er forderte die GDL dazu auf, Verhandlungen aufzunehmen, um den Konflikt zu lösen. Täglich nutzen rund 1800 Kinder und Jugendliche die Linien der City-Bahn, um zur Schule zu gelangen und wieder nach Hause zu fahren. In den vergangenen Wochen wurden sie jedoch ebenfalls von den Streiks beeinträchtigt.

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Die Lokführergewerkschaft GDL strebt bei der City-Bahn eine 35-Stunden-Woche an, wie sie bereits bei anderen Eisenbahnunternehmen umgesetzt ist. Aus diesem Grund setzt sie das kommunale Unternehmen seit Wochen mit Streiks unter Druck. Die Forderungen der GDL beeinflussen nicht nur den regulären Bahnverkehr, sondern wirken sich auch auf den Schülerverkehr aus, was das Arbeitsgericht dazu veranlasste, die GDL zur Einrichtung eines Notdienstplans zu verpflichten.

Die City-Bahn und die Gewerkschaft GDL stehen vor einer Herausforderung, eine Einigung zu erzielen, um den Schülerverkehr zuverlässig sicherzustellen und den Betrieb ohne Beeinträchtigungen aufrechtzuerhalten. Die Entwicklungen in diesem Streitfall zwischen dem Bahnunternehmen und der Gewerkschaft werden weiterhin genau verfolgt, um die Auswirkungen auf den Schülerverkehr und die Pendler zu analysieren und mögliche Lösungsansätze zu diskutieren.

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