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Sexualstraftäter verurteilt: 15 Jahre Haft für Mord an Rentnerin

Ein 61-jähriger Mann wurde kürzlich vom Landgericht Saarbrücken zu einer 15-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt, nachdem er eine 69-jährige Rentnerin auf einem Radweg in Neunkirchen-Sinnerthal vergewaltigt und getötet haben soll. Das Gericht entschied, dass es sich um Mord in Verbindung mit Vergewaltigung mit Todesfolge handelte und berücksichtigte dabei die verminderte Steuerungsfähigkeit des Täters.

Zusätzlich zur Haftstrafe ordnete das Gericht die Unterbringung des Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe und psychiatrische Unterbringung gefordert. Der Täter, ein mehrfach vorbestrafter Sexualstraftäter, wurde aufgrund einer positiven Sozialprognose im Jahr 2020 wieder auf freien Fuß gesetzt, bevor er Mitte März vor Gericht stand. Bisher hatte er fast 33 Jahre seines Lebens im Gefängnis verbracht.

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Das Gericht bestätigte auch Anklagevorwürfe wegen sexueller Belästigung in sechs Fällen und Körperverletzung in Verbindung mit Bedrohung. Die Verteidigung argumentierte, dass die Tat nur die Voraussetzungen für eine Vergewaltigung mit Todesfolge erfülle und forderte daher eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren sowie die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.

Während des Prozessauftakts schwieg der Angeklagte zu seiner Person und den Tatvorwürfen. Die Verhandlung enthüllte das tragische Schicksal einer unschuldigen Rentnerin und die verheerenden Folgen eines brutalen Verbrechens, das die Gemeinschaft schwer erschüttert hat.

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