Mannheim

Polizist handelte aus Notwehr: Verfahren nach tödlichen Schüssen eingestellt

Am 23. Dezember letzten Jahres kam es zu einem tragischen Vorfall im Mannheimer Stadtteil Schönau, bei dem ein 49-jähriger Mann durch Schüsse aus der Dienstwaffe eines Polizisten schwer verletzt wurde und später verstarb. Nach einer umfangreichen Untersuchung des Vorfalls entschied die Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen den Polizisten einzustellen, da er in Notwehr gehandelt habe. Das Videomaterial zeigte, dass die Polizisten über einen Zeitraum von mindestens zehn Minuten versuchten, den Mann dazu zu bewegen, das große Küchenmesser abzulegen.

Während des Einsatzes bewegte sich der 49-Jährige bedrohlich mit dem Messer gestikulierend auf die Polizisten zu und forderte sie auf, ihn zu erschießen. Als er sich schließlich in Richtung der Beamten bewegte, gab einer von ihnen innerhalb weniger Sekunden vier Schüsse ab, als der Mann nur noch drei Meter entfernt war. Die Staatsanwaltschaft kam zu dem Schluss, dass der Einsatz der Schusswaffe als das erforderliche und geeignete Mittel angesehen wurde, um den Mann zu stoppen, da der Gebrauch von Pfefferspray zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich war.

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