Nordrhein-Westfalen

Justizminister plant: Schnellere Asylverfahren in NRW

Die Bearbeitung von Asylverfahren in Nordrhein-Westfalen soll künftig effizienter und schneller gestaltet werden. Justizminister Benjamin Limbach von den Grünen präsentierte kürzlich einen konkreten Vorschlag, um die Verfahren zu beschleunigen. Geplant ist, die Zuständigkeiten für gerichtliche Asylverfahren nach Herkunftsländern zu bündeln und unter den Verwaltungsgerichten in NRW aufzuteilen.

Laut dem vorgestellten Entwurf sollen die Verwaltungsgerichte in NRW die Bearbeitung von Asylverfahren erleichtern, indem sie Zuständigkeiten je nach Herkunftsland aufteilen. Allerdings sind die 22 häufigsten Asyl-Herkunftsstaaten wie Syrien, Irak, Türkei, Iran, Afghanistan, Nigeria und Russland von dieser Regelung ausgenommen. Aufgrund der hohen Anzahl von Asylanträgen aus diesen Ländern ist es sinnvoll, die gerichtliche Bearbeitung der Verfahren auf alle sieben Verwaltungsgerichte zu verteilen.

Asylsuchende, denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) einen ablehnenden Bescheid ausgestellt hat, haben das Recht, eine gerichtliche Überprüfung einzufordern. In vielen Fällen verfügen die Verwaltungsgerichte bereits über spezialisierte Kammern, um Asylverfahren effektiv zu bearbeiten. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass die Asylverfahren in Nordrhein-Westfalen zügiger abgewickelt werden können.

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