Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) hat kürzlich ihre Meinung zu rassistischen Gesängen bei Partyhits geäußert und sprach sich gegen Verbote aus. Sie betonte, dass weder der Song „L’amour toujours“ noch der Künstler Gigi d’Agostino dafür verantwortlich seien, dass ihr Lied in negativer Weise missbraucht werde. Dennoch wurde das Lied auf Veranstaltungen wie der Travemünder Woche und dem Eutiner Stadtfest verboten.
In einem eskalierten Vorfall in Kampen auf Sylt wurden junge Menschen vor der „Pony“-Bar dabei gefilmt, wie sie rassistische Parolen skandierten. Die Polizei Flensburg ermittelt in diesem Zusammenhang wegen des Verdachts der Volksverhetzung sowie des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. So wurden bereits drei Personen identifiziert, gegen die der Anfangsverdacht von Volksverhetzung besteht. Eine der Personen steht zudem unter Verdacht des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
Die Debatte um den Umgang mit rassistischen Äußerungen und Verhaltensweisen in Verbindung mit Musik auf Veranstaltungen bleibt in der aktuellen Diskussion präsent. Claudia Roths Standpunkt hebt hervor, dass auch bei solchen Vorfällen die Verantwortung bei den Individuen liegen sollte und nicht pauschal bei den Künstlern oder den Songs. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Debatte weiterentwickeln wird und welche Maßnahmen ergriffen werden, um solche Vorfälle in Zukunft zu verhindern.