![Stadtwerke Zeulenroda GmbH Insolvenzantrag: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet](https://nachrichten.ag/wp-content/uploads/2024/06/Nachrichten-Aktuell-1-151.png)
Die Stadtwerke Zeulenroda GmbHq beantragten die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen, was vom Amtsgericht Jena bestätigt wurde. Zur Sicherung des Schuldnervermögens wurde eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Der Rechtsanwalt Dr. Harald Heinze wurde als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit seiner Zustimmung wirksam, einschließlich der Einziehung von Außenständen. Gegen diese Entscheidung kann eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Gera innerhalb von zwei Wochen eingelegt werden. Die Beschwerde muss schriftlich erfolgen und die angefochtene Entscheidung benennen. Die Einreichung von Rechtsbehelfen als elektronisches Dokument bedarf einer qualifizierten elektronischen Signatur oder einer sicheren Übermittlung auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß den gesetzlichen Anforderungen.
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