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Insolvenzverfahren Arsol GmbH in Leipzig: Stephan Poppe vorläufiger Insolvenzverwalter

Im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens der Arsol GmbH hat das Amtsgericht Leipzig am 28.05.2024 entschieden, die vorläufige Insolvenzverwaltung zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse anzuordnen. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stephan Poppe bestellt. Er hat die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu sichern und zu erhalten. Verfügungen über Vermögensgegenstände der Schuldnerin bedürfen nun der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO.

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen und Forderungen auf ein Sonderkonto einzuziehen. Darüber hinaus darf er die Geschäftsräume betreten, Nachforschungen anstellen und Auskünfte von Dritten einholen. Die Schuldnerin ist verpflichtet, Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gewähren sowie erforderliche Auskünfte zu erteilen.

Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Leipzig zur vorläufigen Insolvenzverwaltung der Arsol GmbH steht die Möglichkeit der sofortigen Beschwerde offen. Die Beschwerde kann innerhalb von zwei Wochen nach Verkündung oder Zustellung der Entscheidung beim Amtsgericht Leipzig eingereicht werden. Eine elektronische Einreichung der Beschwerde ist ebenfalls möglich, sofern diese den gesetzlichen Anforderungen genügt.

Die Insolvenz der Arsol GmbH und die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters stellen eine wichtige Wendung in der Unternehmensgeschichte dar. Weitere Entwicklungen und Maßnahmen zur Sanierung und Neuausrichtung des Unternehmens werden in den kommenden Wochen erwartet. Der Insolvenzverwalter wird seine Aufgaben gemäß den gesetzlichen Bestimmungen wahrnehmen, um eine bestmögliche Lösung im Interesse aller Beteiligten zu erreichen.

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