Düsseldorf

Gerichtsurteil: Rot vs. Schwarz – Kündigung wegen Arbeitskleidung

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat kürzlich über einen ungewöhnlichen Berufungsfall entschieden. Ein Industriearbeiter wurde entlassen, weil er hartnäckig eine schwarze Arbeitshose gegen eine rote ablehnte. Der Monteur arbeitete mit Kappsägen und Akkubohrern und erschien trotz wiederholter Aufforderungen und Abmahnungen mehrmals in schwarzer Hose zur Arbeit. Die vorgeschriebene Kleiderordnung sah jedoch eine rote Arbeitshose vor, die der Mann entschieden ablehnte.

Das Arbeitsgericht Solingen und später das Landesarbeitsgericht entschieden zu Gunsten des Arbeitgebers. Die Festlegung auf eine rote Arbeitshose wurde als rechtmäßig erklärt, da dies der Arbeitssicherheit diene. In Bereichen, in denen beispielsweise Gabelstapler gefahren wurden, sei Rot als Signalfarbe zur Erhöhung der Sichtbarkeit notwendig. Auch das einheitliche Erscheinungsbild des Unternehmens spielte eine Rolle bei der Entscheidung.

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Trotz jahrelanger Tragezeit der roten Hose entschied das Gericht, dass das aktuelle ästhetische Empfinden des Arbeiters nicht für ein anderes Urteil relevant sei. Die Kündigungsschutzklage blieb erfolglos, und eine Revision wurde vom Landesarbeitsgericht nicht zugelassen. Arbeitskleidung ist ein häufiges Streitthema, insbesondere im Einzelhandel, wo Vorschriften zur Wahrung der Corporate Identity oder zur Unterscheidung von Kunden getroffen werden. Oft geht es auch um die Schutzfunktion von Arbeitskleidung.

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