Finanzen

Gericht verbietet Nike Sporthose mit Adidas-Markenzeichen-Streifen

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass Nike in Deutschland eine bestimmte Sporthose aufgrund ihrer Ähnlichkeit mit dem Drei-Streifen-Design von Adidas nicht mehr verkaufen darf. Diese Entscheidung erging im Rahmen eines Berufungsverfahrens, das von Adidas gegen Nike angestrengt wurde. Während Nike für eine spezifische Hose die Verkaufserlaubnis entzogen wurde, wurden bei vier anderen Hosen, deren Streifen-Design ebenfalls beanstandet wurde, die Markenrechtsklagen abgewiesen. Das Gericht sah ausreichende Unterschiede zum Adidas-Design und erklärte, dass nicht jedes Seitenstreifenmuster auf Sporthosen verboten werden könne.

Adidas hatte im Jahr 2022 argumentiert, dass Nike mit den fünf Hosen den Markenschutz verletzt habe und daraufhin Klage eingereicht. Das Landgericht Düsseldorf entschied zunächst zugunsten von Adidas und untersagte Nike, die betroffenen Hosen in Deutschland anzubieten. Nachdem Nike Widerspruch eingelegt hatte, bestätigte das Landgericht die Entscheidung im September 2023. Daraufhin entschied Nike, in Berufung zu gehen, was letztendlich zur aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichts führte. Das Urteil ist nun rechtskräftig, und Nike darf die betroffene Sporthose nicht mehr in Deutschland verkaufen.

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