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Nike Sporthose verletzt Adidas Design: Gericht entscheidet im Streifen-Streit

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem Berufungsverfahren entschieden, dass Nike in Deutschland eine bestimmte Sporthose aufgrund ihrer Ähnlichkeit mit dem Drei-Streifen-Design von Adidas nicht mehr anbieten darf. Dabei geht es um eine Sporthose, die Adidas als Verletzung seiner Markenrechte betrachtet. Während das Gericht bei vier anderen Hosen die Markenrechtsklage von Adidas abwies, da ausreichende Unterschiede zum Adidas-Design festgestellt wurden, wurde die betreffende Sporthose untersagt.

Das Landgericht Düsseldorf hatte zuvor Nike die Vermarktung der Hosen in Deutschland untersagt, nachdem Adidas seine Markenrechte verletzt sah und Klage erhob. Nachdem das Landgericht die Entscheidung im September 2023 bestätigte, ging Nike in Berufung. Die rechtskräftige Entscheidung des Oberlandesgerichts macht deutlich, dass nicht jedes Seitenstreifenmuster auf Sporthosen zu verbieten ist, sondern dass eine genaue Prüfung der Unterschiede zum geschützten Design notwendig ist.

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Der Streit um Markenrechtsverletzungen im Bereich von Sportbekleidung ist nicht neu und zeigt die Wichtigkeit, eindeutige Designs zu schützen, um Verwechslungen und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Unternehmen wie Nike und Adidas setzen auf ihre einzigartigen Markenzeichen und Designs, um sich in einem hart umkämpften Markt zu positionieren und die Loyalität der Verbraucher zu gewinnen. Die Entscheidung des Gerichts trägt dazu bei, Klarheit in Bezug auf die Einhaltung von Markenrechten zu schaffen und die Schutzrechte der Markeninhaber zu wahren.

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