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Prozess gegen Schulbusgebühren: EGMR weist Klage ab

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat eine Klage einer Familie aus der Region Tübingen abgewiesen, die die kostenlose Bereitstellung eines Schulbusses für ihre Kinder gefordert hatte. Die Entscheidung wurde von einer Sprecherin des EGMR in Straßburg am 11. April bekannt gegeben, ohne Angabe konkreter Gründe. Die Kläger argumentierten, dass die Bezahlung für den Schulbus ihr Recht auf Bildung gemäß dem Europäischen Übereinkommen über Menschenrechte verletze. Ihr Anwalt, Ingo-Jens Tegebauer, betonte, dass die Beschwerde sich genau auf diesen Aspekt konzentrierte.

Die Familie erhielt Unterstützung von der Organisation Eltern für Elternrechte, die fordert, dass der Staat die Kosten für den Transport zur Schule übernimmt. Die Organisation argumentiert, dass es gewährleistet werden sollte, dass Kinder ohne finanzielle Belastung den Schulweg antreten können. Sie befürchten, dass Kinder aufgrund von Transportkosten gezwungen sein könnten, eine weniger passende Schule zu besuchen. Mehrere Familien hatten zuvor erfolglos gegen Transportkostenklagen in Baden-Württemberg geklagt, wobei sowohl das Verwaltungsgericht als auch das Verfassungsgericht eine kostenfreie Schulbusregelung abgelehnt hatten.

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Der EGMR, der in Straßburg, Frankreich ansässig ist und mit dem Europarat verbunden ist, arbeitet daran, die Menschenrechte in den 46 Mitgliedsländern zu schützen. Die Entscheidung des Gerichts gegen die Zulassung von Schulbusklagen in diesem Fall zeigt die Komplexität und die verschiedenen rechtlichen Aspekte, die bei einem solchen Thema eine Rolle spielen. Trotz der Ablehnung durch das Gericht bleiben die Interessen und Anliegen von Familien bezüglich des Schultransports relevant und könnten weiterhin Gegenstand von rechtlichen Diskussionen und Maßnahmen sein.

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