Das Amtsgericht Güstrow hat kürzlich ein Urteil gefällt, das eine Mutter und Großmutter wegen Kindesentziehung verurteilt. Die Richterin, Andrea Ritter, entschied am Dienstag über den Fall, da die beiden Angeklagten nicht persönlich vor Gericht erschienen waren. Die Strafe wurde für beide Frauen auf Bewährung ausgesetzt, mit Auflagen wie der Zahlung von monatlich 50 Euro an ihre Söhne, die nun bei ihren Vätern leben.
Die Kinder, Niklas und Diego, im Alter von acht und fünf Jahren, wurden im Zuge eines Familienstreits von den beiden Frauen nach Bolivien entführt. Obwohl die Entführten in Bolivien aufgefunden wurden, mussten sie noch einige Monate in einem Kinderheim verbringen, bevor ihre Väter sie zurück nach Deutschland holen konnten. Dank der Anstrengungen der Väter und deren Angehörigen wurden die Kinder letztendlich wiedervereint.
Die Richterin wies die Anwälte der verurteilten Frauen an, jeden Wohnsitzwechsel zu melden und forderte einen Bewährungshelfer, der den Frauen bei der Arbeitssuche unterstützen soll. Es wurde auch festgelegt, dass die Verurteilten die finanziellen Aufwendungen der Väter ausgleichen sollen. Trotz des Strafbefehls bleibt die Möglichkeit eines Einspruchs bestehen, der zu einem weiteren Prozess führen könnte.
Die Mutter hatte bereits in der Vergangenheit versucht, behördliche Entscheidungen zu umgehen, wie damals, als ihr die Pässe der Kinder entzogen wurden. Selbst nach der Auslieferung aus Bolivien zeigte sie weiterhin Widerstand gegen behördliche Maßnahmen. Die Aufarbeitung des Falls umfasste sowohl die Entführung der Kinder als auch die Konsequenzen für die verurteilten Frauen nach ihrer Rückkehr nach Deutschland.