Der Erzgebirgskreis in Sachsen hat über 1000 Ukrainern mitgeteilt, dass sie bis Mitte Juni ihre derzeit bewohnten Wohnungen räumen sollen. Diese Wohnungen waren als temporäre Unterbringung für Asylsuchende vorgesehen und fallen unter das Asylbewerberleistungsgesetz. Da die ukrainischen Individuen Bürgergeldempfänger sind, sind sie verpflichtet, sich eigenständig auf dem freien Wohnungsmarkt nach einer neuen Bleibe umzusehen.
Landrat Rico Anton (CDU) verteidigte die Entscheidung und betonte, dass die Wohnungen nie als Dauerlösung für die ukrainischen Flüchtlinge gedacht waren. Bereits seit Ende des letzten Jahres wurden Kündigungsschreiben versandt, da die Wohnungen dringend für Migranten aus anderen Ländern benötigt wurden, die nicht eigenständig nach einer Wohnung suchen können.
Trotz der Kündigungen wird alles unternommen, um Obdachlosigkeit zu vermeiden. Anton erklärte, dass die meisten Ukrainern im Kreis bereits eine neue Wohnung gefunden haben. Nur eine Minderheit verblieb in den Gewährswohnungen, die weiterhin unter Druck gesetzt werden. Sollten Betroffene die Frist zur Räumung nicht einhalten, sind Räumungen möglich, jedoch wird großes Bemühen gezeigt, Obdachlosigkeit zu verhindern.