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Kampf gegen das Hochwasser: Anwohner in Moselkern fordern Entfernung von Totholz aus der Elz

Bei Starkregen in Moselkern in der Nähe der Elz halten Anwohner regelmäßig den Atem an. Die Befürchtung besteht darin, dass angeschwemmtes Totholz den reibungslosen Abfluss des Wassers in die Mosel verhindern könnte. Wolfgang Kratz aus Moselkern erlitt vor drei Jahren durch das Hochwasser der Elz einen Schaden von etwa 200.000 Euro. In den letzten Wochen, während starken Regenfällen, fürchtete er eine erneute Katastrophe.

Er äußert seine Besorgnis, dass die angesammelten Bäume erneut Schaden anrichten könnten: „Irgendwann werden diese Bäume wiederkommen und werden Schaden anrichten. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.“ Die Bewohner von Moselkern fordern daher vom Kreis Cochem-Zell, dass das Totholz aus der Elz entfernt wird, ähnlich wie es bereits an der Ahr durchgeführt wurde.

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Trotz der Ängste der Einwohner des Ortes betrachten die zuständigen Kreise Cochem-Zell und Mayen-Koblenz das angesammelte Totholz nicht als Gefahr. Laut Petra Hermes vom Referat Naturschutz-Wasserwirtschaft bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz sind Bäume und Totholz wichtige Bestandteile für die Gewässerökologie. Sie betont, dass diese keine Widersprüche zur Hochwasservorsorge darstellen. Vielmehr könne durch die Schaffung von Retentionsräumen das Wasser zurückgehalten werden, was ein schnelles Abfließen verhindert.

Eine Einzelentscheidung ist erforderlich, um beispielsweise einen querliegenden Baum aus dem Wasser zu entfernen. Es wird betont, dass nur der Besitzer des Baumes dazu berechtigt ist, diesen zu beseitigen. Die Verwaltung ist lediglich dafür verantwortlich sicherzustellen, dass das Wasser normal fließen kann, was derzeit der Fall ist.

Angesichts von Anfragen des SWR planen Vertreter der Landkreise Cochem-Zell und Mayen-Koblenz nun eine gemeinsame Begehung des Flusses. Ortsbürgermeister Peter Mayer (SPD) von Moselkern hofft auf eine Einladung zu dem Treffen. Er zeigt Unverständnis für die Argumentation der Kreise und erklärt, dass er als Ortsgemeinde den Baum nur auf eigene Kosten entfernen dürfe, wenn er an der Brücke festhängt.

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