Die neue Förderrunde für den Heizungstausch hat begonnen, nachdem lange Diskussionen über das Heizungsgesetz geführt wurden. Interessierte können staatliche Unterstützung für den Austausch alter Gas- und Ölheizungen gegen klimafreundlichere Alternativen beantragen. Diese Förderung steht nun auch selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern in Mehrfamilienhäusern sowie Wohnungseigentümergemeinschaften mit Zentralheizung offen.
Bereits seit dem 27. Februar konnten Eigentümer bestehender Einfamilienhäuser, die selbst darin wohnen, Unterstützung für den Heizungstausch beantragen. Bislang sind etwa 27.000 Anträge eingegangen. Ab August können sich private Vermieterinnen und Vermieter sowie Inhaber von Wohnungseigentümergemeinschaften, die ihre eigene Wohnung umrüsten möchten, bewerben. Das gilt auch für Anträge für Nichtwohngebäude.
Die Höhe der Förderung kann bis zu maximal 70 Prozent betragen, abhängig von verschiedenen Kriterien. Für jedes Gebäude sind grundsätzlich 30 Prozent Förderung vorgesehen. Zudem gibt es einen Effizienz-Bonus von 5 Prozent für Wärmepumpen, die spezifische Technologien verwenden. Bis 2028 wird ein Geschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent für den frühzeitigen Austausch alter Heizsysteme gewährt, der sich allmählich reduziert.
Der Branchenverband Zentralverband Sanitär Heizung Klima empfiehlt Interessenten, aktiv zu werden, da Lieferschwierigkeiten kein Hindernis mehr darstellen. Es wird betont, dass die Fördermittel auch über 2024 hinaus gesichert werden müssen. Thomas Engelke vom Verbraucherzentrale Bundesverband warnt vor einer Verunsicherung der Verbraucherinnen und Verbraucher, falls die Mittel nicht ausreichend in den Bundeshaushalt eingestellt werden. Es wird davon ausgegangen, dass die Mittel für dieses Jahr auskömmlich sind, wobei rund 16 Milliarden Euro für die Bundesförderung für effiziente Gebäude vorgesehen sind.