München

Geschichtsträchtiger Verhandlungstermin: Schwarzbauten in Wolfratshausen vor Gericht

Das Verwaltungsgericht München hat in einem langwierigen Streit um drei Schwarzbauten am Isarspitz in Wolfratshausen eine Entscheidung getroffen. Laut Landratsamt handelt es sich bei den drei Einfamilienhäusern um Schwarzbauten, die gemäß einer Beseitigungsanordnung abgerissen werden müssen. Nach sechs Jahren des Rechtsstreits wird das VG München nun über die Klagen des Bauherrn und seiner Tochter, der Immobilieneigentümerin, gegen die Anordnungen verhandeln.

Im Juni 2021 kam das VG München nach einem Ortstermin zu dem Entschluss, dass die Abweichungen von der erteilten Baugenehmigung so gravierend seien, dass eine vollständig neue Genehmigung erforderlich sei. Der Bauherr habe jedoch keinen Anspruch darauf, da die Häuser nicht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen würden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies den Berufungsantrag in letzter Instanz ab, da die Unzulässigkeit der Häuser „nicht ernstlich zweifelhaft“ sei.

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Die Untere Bauaufsichtsbehörde am Landratsamt stellte Anfang 2023 Abrissanordnungen für die Häuser aus, gegen die der Bauherr und die Immobilieneigentümerin Einspruch erhoben. Das VG München wird diese Klagen gegen den Freistaat Bayern am 13. Juni behandeln. Ebenso werden in weiteren Verfahren über Klagen anderer Beteiligter entschieden. Vertreter des Kreisbauamts werden bei der Verhandlung anwesend sein, um die Position des Landratsamts zu vertreten.

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