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Sicherheitsmaßnahme in Essener Freibädern: Ausweissichtungen ab 1. Juni erforderlich

Essener Freibäder setzen ab Samstag, den 1. Juni, eine neue Maßnahme um, um die Sicherheit der Badegäste zu erhöhen. Neben den bereits bestehenden Sicherheitsvorkehrungen werden nun auch Ausweissichtungen durchgeführt. Diese sollen es ermöglichen, im Falle von Fehlverhalten eine oder mehrere Personen zu identifizieren.
Um Zutritt zu den Freibädern Grugabad, Schwimmzentrum Kettwig und Bad und Sport Oststadt zu erhalten, müssen Besucher ab dem 14. Lebensjahr ein Ausweisdokument mit Lichtbild vorlegen. Die akzeptierten Identitätsnachweise umfassen Personalausweis, Führerschein, Reisepass, Schwerbehindertenausweis oder Schülerausweis.
Am Eingang der Bäder werden Präventivmaßnahmen in Form von Ausweissichtkontrollen durchgeführt. Es wird jedoch betont, dass personenbezogene Daten nicht gespeichert werden. Ohne das Vorzeigen eines gültigen Ausweisdokuments wird kein Zutritt gewährt. Es wird den Besuchern empfohlen, das erforderliche Dokument bereits am Eingang bereitzuhalten, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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