Am 30. Juli 2020 verließ die gewählte Amtsträgerin nicht den Sitzungssaal, als über die Gewährung eines Zuschusses an den Verein Initiative Menton Riviera abgestimmt wurde, dessen Vorsitzende sie ist. Der Verein hat zum Zweck, Unternehmensgründungen zu unterstützen. Ein weiterer Vorwurf vom 15. April 2021 besagte, dass sie in ihrer Abwesenheit eine Blankovollmacht an den damaligen Bürgermeister Jean-Claude Guibal übergeben hatte. Anstatt sich zu enthalten, stimmte dieser erneut für die Gewährung des Zuschusses an den Verein. Der Generaldirektor der Dienste, der im Konflikt mit dem damaligen Bürgermeister stand, gestand, absichtlich versäumt zu haben, ihn auf diesen Fehler hinzuweisen.
Die Staatsanwältin Megane Nomel erklärte am Montagnachmittag, dass die Anklage nicht von Gegnern von Frau Paire stamme, sondern von der Staatsanwaltschaft. Sie erachtete den Verstoß als gegeben, räumte jedoch ein, dass es sich nicht um einen schwerwiegenden Fall dieses Vergehens handle. Sie forderte eine sechsmonatige Bewährungsstrafe und eine zweijährige Unwählbarkeit, was die Angeklagte bei einer Verurteilung von den nächsten Kommunalwahlen ausschließen würde.
Rechtsanwalt Frédéric De Baets plädierte auf Freispruch und betonte vergeblich das „vorsätzliche Element des Vergehens“. Er hob hervor, dass Subventionen einstimmig bewilligt wurden und mahnte davor, die Justiz von Politikern instrumentalisieren zu lassen. Er erwähnte die Vielzahl von Verfahren gegen Yves Juhel, bei denen bisher keine strafrechtlichen Konsequenzen gezogen wurden. Der Anwalt kritisierte auch die vom Regionalrat CARF als zivilrechtliche Partei geforderten 5.000 Euro für immaterielle Schäden.
Das Urteil des Strafgerichts wird am 11. Juni verkündet.