München

Verwaltungsgericht München entscheidet über Schwarzbauten in Wolfratshausen

Das Verwaltungsgericht in München trifft eine Entscheidung bezüglich der Schwarzbauten in Wolfratshausen. Laut dem Landratsamt handelt es sich bei den drei Einfamilienhäusern um Schwarzbauten, die gemäß einer Beseitigungsanordnung abgerissen werden müssen. Seit sechs Jahren sind diese Häuser am Isarspitz ein kontroverses Thema. Der Bauherr und die Immobilieneigentümerin haben Klagen gegen die Beseitigungsanordnungen eingereicht, die nun vom Verwaltungsgericht München behandelt werden.

Nach einem Ortstermin im Juni 2021 kam das Verwaltungsgericht zu dem Schluss, dass die Abweichungen von der erteilten Baugenehmigung so gravierend seien, dass eine neue Genehmigung erforderlich sei. Der Bauherr hat jedoch keinen Anspruch darauf, da die Häuser nicht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies den Berufungsantrag des Bauherrn in letzter Instanz ab, da die Häuser „bauplanungsrechtlich unzulässig“ seien.

Im Jahr 2023 erhielten der Bauherr und die Immobilieneigentümerin Abrissanordnungen für die Gebäude am Isarspitz. Beide legten Rechtsmittel ein, die gegen den Freistaat Bayern gerichtet sind. Das Verwaltungsgericht München wird am 13. Juni über diese Klagen verhandeln. Des Weiteren werden über Klagen der Eigentümerin und einer Mietpartei gegen Duldungsanordnungen entschieden. Vertreter des Kreisbauamts werden bei der Verhandlung anwesend sein.

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