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Krankenhaus Weilheim-Schongau: Kontroverse um Rückforderung von Abfindungen

In den vergangenen Jahren gab es viele Belastungen im Bereich der Krankenhäuser, die zu verständlich gereizten Gemütern geführt haben. Die Geschäftsführung der Krankenhaus Weilheim-Schongau GmbH scheint nun selektiv zu antworten, indem sie nur genehme Fragen beantwortet. Andere Unternehmen begründen dies mit der Zurückhaltung von Informationen zum Geschäftsbetrieb. Es wird jedoch übersehen, dass die Krankenhaus GmbH erhebliche Finanzierungen vom Kreishaushalt erhält, was ein gesteigertes Interesse seitens der Öffentlichkeit und der Kreisräte rechtfertigt.

Die Kontrollfunktion des Kreistags sowie die kritische Berichterstattung der Medien sind in diesem Kontext von großer Bedeutung. Gerade die Medien haben die Verantwortung, nicht nur Vorwürfe zu veröffentlichen, sondern auch den Betroffenen die Möglichkeit zu geben, ihre Sichtweise darzulegen. Als der Zeitung Informationen über Rückzahlungsforderungen bei Abfindungen durch ehemalige Mitarbeiter der Krankenhaus GmbH zugespielt wurden, reichte man einen detaillierten Fragenkatalog an die Geschäftsführung ein. Statt einer schriftlichen Antwort erfolgte jedoch lediglich ein Anruf, in dem die Betroffenen dazu gedrängt wurden zu klagen, und die Zeitung als keine juristische Instanz betitelt wurde.

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Es ist offensichtlich, dass Fehler bei der Berechnung der Abfindungen vorliegen und die Geschäftsführung nun Geld zurückfordert, ohne den Fehler einzugestehen oder nach einer einvernehmlichen Lösung zu suchen. Stattdessen werden Drohungen ausgesprochen, die Betroffenen beim Finanzamt zu denunzieren, wenn sie nicht kooperieren. Dies geschieht in einer Machtdemonstration, bei der die Betroffenen im Zweifelsfall aufgrund der Finanzierung ihrer Anwaltskosten durch den Landkreis wenig Handlungsspielraum haben.

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