Erlangen

Wolf-Entnahme im Landkreis Uelzen: Gericht erklärt Ausnahmegenehmigung als rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat kürzlich die Rechtswidrigkeit einer vor drei Jahren vom Landkreis Uelzen erteilten Ausnahmegenehmigung zur „letalen Entnahme“ eines Wolfes festgestellt. Die Ausnahmegenehmigung, die am 15. Januar 2021 erteilt wurde und am 30. Juni 2021 ablief, wurde als formell und materiell rechtswidrig eingestuft. Das Gericht entschied, dass die Ausnahmegenehmigung unter anderem aus formellen Gründen fehlerhaft war, da Naturschutzvereinigungen nicht angemessen beteiligt wurden, wie es das Gesetz vorsieht. Zudem fehlte es an einem engen räumlichen Zusammenhang mit den Rissereignissen, für die der Wolf verantwortlich gemacht wurde.

Die Klage wurde als Fortsetzungsfeststellungsklage zugelassen, da der Kläger als anerkannte Naturschutzvereinigung ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Ausnahmegenehmigung hatte. Das Gericht stellte fest, dass vor der Erledigung der Ausnahmegenehmigung keine verwaltungsgerichtliche Klärung möglich gewesen wäre, da die Genehmigung nur für einen kurzen Zeitraum von weniger als sechs Monaten galt.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Lüneburg wirft ein Licht auf die strengen rechtlichen Anforderungen, die bei Ausnahmegenehmigungen zur Entnahme von Wölfen in Deutschland gelten. Naturschutzvereinigungen müssen angemessen beteiligt werden, und es muss ein enger räumlicher Zusammenhang mit den Rissereignissen bestehen, damit eine Entnahme genehmigt werden kann. Die Gerichtsentscheidung trägt somit zur Erhaltung und zum Schutz des Wolfes als streng geschützte Tierart bei.

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