Arbeitsverträge in Deutschland sind oft von unnötiger Bürokratie geprägt, was den Prozess des Ausdruckens, Unterschreibens und Versendens in Papierform umfasst. Doch stellt sich die Frage, ob es möglich ist, Arbeitsverträge auch digital zu unterzeichnen. Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel bestätigt, dass es grundsätzlich möglich ist, einen Arbeitsvertrag digital zu signieren. Da Arbeitsverträge formfrei abgeschlossen werden können, ist auch eine digitale Unterzeichnung rechtsgültig, ähnlich wie mündliche Absprachen.
Es gibt jedoch spezifische Ausnahmen zu beachten. Arbeitsverträge mit Befristungsregelungen erfordern die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift. Eine Missachtung dieser Formvorschrift führt nicht zur Nichtigkeit des Arbeitsvertrags, sondern das Arbeitsverhältnis gilt dann als unbefristet. Das Nachweisgesetz in Deutschland verlangt außerdem, dass wesentliche Bedingungen schriftlich festgehalten und dem Arbeitnehmer unterzeichnet ausgehändigt werden.
Gemäß Volker Görzel müssen diese Informationen nicht zwingend im Arbeitsvertrag selbst enthalten sein, sondern können auch in einem separaten Dokument übermittelt werden. Wichtig ist dabei, dass das Nachweisgesetz nicht die grundsätzliche Wirksamkeit des Arbeitsvertrags beeinflusst. Insgesamt eröffnet die Möglichkeit der digitalen Unterzeichnung von Arbeitsverträgen neue Wege, um den bürokratischen Aufwand zu reduzieren und Prozesse effizienter zu gestalten.