Das Verwaltungsgericht München hat eine bedeutende Entscheidung zu den Schwarzbauten in Wolfratshausen getroffen. Drei Einfamilienhäuser am Isarspitz stehen seit sechs Jahren im Mittelpunkt eines Rechtsstreits. Laut Landratsamt handelt es sich bei den Gebäuden um Schwarzbauten, die gemäß einer Beseitigungsanordnung abgerissen werden müssen. Der Bauherr und die Immobilieneigentümerin, die Klagen gegen die Anordnungen eingereicht haben, werden nun vor Gericht gehört.
Nach einem Ortstermin im Juni 2021 kam das Verwaltungsgericht zu dem Schluss, dass die Abweichungen von der ursprünglichen Baugenehmigung so gravierend sind, dass eine neue Genehmigung erforderlich wäre. Der Bauherr hat jedoch keinen Anspruch darauf, da die Häuser nicht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies den Berufungsantrag des Bauherrn in letzter Instanz ab, und die Unzulässigkeit der Häuser wurde als nicht ernsthaft zweifelhaft angesehen.
Die Bauherrin und ihre Tochter haben gegen den Freistaat Bayern Klage erhoben, nachdem die Untere Bauaufsichtsbehörde am Landratsamt Abrissanordnungen für die fraglichen Gebäude erlassen hatte. Das Verwaltungsgericht München wird diese Klagen in einem Verfahren am 13. Juni behandeln. Darüber hinaus werden in separaten Verfahren über Klagen der Eigentümerin und einer Mietpartei gegen Duldungsanordnungen entschieden. Vertreter des Kreisbauamts werden bei der Verhandlung anwesend sein, um die Position des Landratsamts zu vertreten.
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