Arbeitsverträge sind in Deutschland oft mit bürokratischem Aufwand verbunden. Häufig müssen sie in zweifacher Ausführung ausgedruckt, per Post versandt, unterschrieben und zurückgeschickt werden. Die Frage steht im Raum, ob dieser Prozess nicht auch digitalisiert werden kann.
Grundsätzlich ist es möglich, einen Arbeitsvertrag digital zu signieren. Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel erklärt, dass aufgrund der Möglichkeit, Arbeitsverträge mündlich abzuschließen, auch eine digitale Unterzeichnung rechtsgültig ist. Sowohl formfreie als auch handschriftlich unterzeichnete Verträge sind wirksam.
Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel, insbesondere bei Arbeitsverträgen mit Befristungen. In solchen Fällen ist die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift zwingend erforderlich. Obwohl eine Missachtung dieser Formvorschrift den Vertrag nicht unwirksam macht, könnte das Arbeitsverhältnis als unbefristet gelten.
Das Nachweisgesetz in Deutschland legt fest, dass Arbeitgeber die wesentlichen Bedingungen eines Arbeitsverhältnisses schriftlich festhalten müssen und diese dem Arbeitnehmer unterzeichnet überreichen müssen. Diese Informationen sind nicht zwingend im Arbeitsvertrag selbst enthalten, sondern können auch in einem separaten Dokument übermittelt werden. Das Nachweisgesetz beeinflusst jedoch nicht die grundsätzliche Wirksamkeit des Arbeitsvertrags.