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Arbeitsverträge in Deutschland: Digital oder Papier?

Die Digitalisierung hat in vielen Bereichen des täglichen Lebens Einzug gehalten, doch wie sieht es mit dem Unterzeichnen von Arbeitsverträgen aus? In Deutschland werden Arbeitsverträge oft in Papierform erstellt, ausgedruckt, per Post verschickt und dann handschriftlich unterzeichnet retourniert. Doch könnte dieser Prozess nicht auch digital erfolgen?

Grundsätzlich ist es laut Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht, möglich, einen Arbeitsvertrag digital zu unterzeichnen. Da Arbeitsverträge auch mündlich abgeschlossen werden können, ist eine digitale Signatur rechtlich gesehen ebenfalls wirksam. Es ist wichtig zu beachten, dass formlose Arbeitsverträge genauso gültig sind wie solche, die traditionell mit blauer Tinte unterschrieben wurden.

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Allerdings gibt es Ausnahmen von dieser Regel, insbesondere wenn Arbeitsverträge Befristungsklauseln enthalten. In solchen Fällen ist die Schriftform mit einer eigenhändigen Unterschrift zwingend erforderlich, um die Wirksamkeit des befristeten Vertrags sicherzustellen. Obwohl eine Missachtung dieser Schriftform nicht zur Unwirksamkeit des Vertrags führt, könnte dies dazu führen, dass das Arbeitsverhältnis als unbefristet angesehen wird.

Das deutsche Nachweisgesetz legt fest, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, die wesentlichen Bedingungen eines Arbeitsverhältnisses schriftlich festzuhalten und dem Arbeitnehmer unterzeichnet auszuhändigen. Diese Informationen müssen jedoch nicht zwangsläufig im Arbeitsvertrag selbst enthalten sein, sondern können auch in einem separaten Dokument übermittelt werden. Unabhängig davon steht das Nachweisgesetz nicht im Zusammenhang mit der grundsätzlichen Gültigkeit des Arbeitsvertrags.

Insgesamt zeigt sich, dass digitale Unterschriften bei Arbeitsverträgen grundsätzlich möglich sind, jedoch sollten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer die spezifischen Anforderungen und Ausnahmen im Auge behalten, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.

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