Arbeitsverträge gehören zu den zahlreichen bürokratischen Hürden in Deutschland. Oftmals werden sie in doppelter Ausführung ausgedruckt, per Post versandt, unterschrieben und zurückgeschickt. Doch stellt sich die Frage, ob dieser Prozess nicht auch digital abgewickelt werden kann.
Grundsätzlich ist es laut Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht, möglich, einen Arbeitsvertrag digital zu unterzeichnen. Da Arbeitsverträge auch mündlich abgeschlossen werden können, ist die digitale Signatur ein gangbarer Weg. Sowohl formfreie als auch handschriftlich unterzeichnete Verträge sind gültig.
Es gibt jedoch Ausnahmen, beispielsweise bei befristeten Arbeitsverträgen, die die eigenhändige Unterschrift erfordern. Wenn diese Formvorschrift nicht eingehalten wird, wird laut Görzel der Vertrag nicht unwirksam, das Arbeitsverhältnis gilt dann aber als unbefristet.
Das deutsche Nachweisgesetz legt fest, dass die wesentlichen Bedingungen eines Arbeitsverhältnisses schriftlich festgehalten und dem Arbeitnehmer unterzeichnet ausgehändigt werden müssen. Diese Informationen können auch in einem separaten Dokument bereitgestellt werden und beeinflussen nicht die grundsätzliche Gültigkeit des Arbeitsvertrags.
Insgesamt zeigt sich also, dass digitale Unterzeichnungen von Arbeitsverträgen grundsätzlich möglich sind, jedoch müssen bestimmte Formvorschriften beachtet werden. Es bleibt abzuwarten, inwieweit sich digitale Prozesse in der Vertragsunterzeichnung weiter etablieren und die bürokratischen Abläufe vereinfachen werden.