Das Verwaltungsgericht München traf eine Entscheidung zu Schwarzbauten in Wolfratshausen. Drei Einfamilienhäuser am Isarspitz waren seit sechs Jahren ein Streitpunkt, da sie als Schwarzbauten eingestuft wurden und gemäß einer Beseitigungsanordnung abgerissen werden sollten. Der Bauherr und die Immobilieneigentümerin waren gegen diese Anordnungen vorgegangen und hatten Klagen beim Verwaltungsgericht eingereicht.
Nach einem Ortstermin im Juni 2021 entschied das Verwaltungsgericht, dass die Abweichungen von der erteilten Baugenehmigung so gravierend seien, dass eine neue Genehmigung erforderlich sei. Der Bauherr habe jedoch keinen Anspruch darauf, da die Häuser nicht den rechtlichen Vorschriften entsprachen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies den Berufungsantrag des Bauherrn in letzter Instanz ab, da die „bauplanungsrechtliche Unzulässigkeit“ der drei Häuser „nicht ernsthaft zweifelhaft“ sei.
Im Januar 2023 erließ die Untere Bauaufsichtsbehörde am Landratsamt Abrissanordnungen für die Gebäude am Isarspitz. Sowohl der Bauherr als auch die Immobilieneigentümerin legten dagegen Rechtsmittel ein. Das Verwaltungsgericht München befasste sich mit diesen Klagen gegen den Freistaat Bayern in einem Verfahren im Juni 2024. Zudem sollen in weiteren Verfahren über Klagen anderer Parteien gegen Duldungsanordnungen entschieden werden. Das Kreisbauamt wird bei der Verhandlung anwesend sein, so die Pressesprecherin des Landratsamtes, Sabine Schmid.