München

Entscheidung naht: Verwaltungsgericht München über Schwarzbauten in Wolfratshausen

Das Verwaltungsgericht München hat eine Entscheidung bezüglich Schwarzbauten in Wolfratshausen getroffen. Nach sechs Jahren Auseinandersetzung wurde entschieden, dass drei Einfamilienhäuser am Isarspitz als Schwarzbauten gelten, wodurch ihre Abrissanordnung bestätigt wurde. Der Bauherr und die Immobilieneigentümerin hatten gegen diese Entscheidung geklagt. Das Verwaltungsgericht fand nach einem Ortstermin im Juni 2021, dass die Abweichungen von der ursprünglichen Baugenehmigung so gravierend seien, dass eine neue Genehmigung erforderlich sei. Dennoch wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Berufungsantrag des Bauherrn ab, da die öffentlich-rechtlichen Vorschriften nicht erfüllt wurden.

Der Bauherr und die Immobilieneigentümerin hatten Anfang 2023 Abrissanordnungen für die Gebäude am Isarspitz erhalten und dagegen Rechtsmittel eingelegt. Diese Klagen gegen den Freistaat Bayern wurden vom Verwaltungsgericht München am 13. Juni verhandelt. Zusätzlich wurden weitere Verfahren bezüglich Klagen der Eigentümerin und einer Mietpartei gegen Duldungsanordnungen behandelt. Das Kreisbauamt war ebenfalls bei der Verhandlung vertreten, wie Pressesprecherin Sabine Schmid vom Landratsamt mitteilte. Die Auseinandersetzung um die Schwarzbauten am Isarspitz in Wolfratshausen erreichte somit nach jahrelangem Streit eine gerichtliche Entscheidung.

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