München

Schwarzbauten-Skandal: Entscheidung des Verwaltungsgerichts zu Wolfratshausener Abrissen

Das Verwaltungsgericht München hat im Rahmen einer Entscheidung zu Schwarzbauten in Wolfratshausen festgestellt, dass drei Einfamilienhäuser gemäß einer Beseitigungsanordnung des Landratsamtes abgerissen werden müssen. Seit sechs Jahren sind diese Schwarzbauten am Isarspitz Gegenstand von Kontroversen. In einem wichtigen Gerichtstermin befasste sich das Verwaltungsgericht mit den Klagen des Bauherrn und seiner Tochter, der Immobilieneigentümerin, gegen die Beseitigungsanordnungen.

Bei einem Ortstermin im Juni 2021 stellte das Verwaltungsgericht fest, dass die Abweichungen von der erteilten Baugenehmigung derart gravierend seien, dass eine neue Genehmigung erforderlich sei. Der Bauherr wurde daraufhin jedoch vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in letzter Instanz abgewiesen, da die Häuser nicht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprachen und als „bauplanungsrechtlich unzulässig“ eingestuft wurden.

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Die Untere Bauaufsichtsbehörde am Landratsamt hatte Anfang 2023 Abrissanordnungen für die besagten Gebäude am Isarspitz ausgestellt, gegen die sowohl der Bauherr als auch die Immobilieneigentümerin rechtliche Schritte einleiteten. Das Verwaltungsgericht München wird diese Klagen gegen den Freistaat Bayern in einem Verfahren am 13. Juni behandeln. Zusätzlich werden weitere Verfahren über Klagen der Eigentümerin und einer Mietpartei gegen Duldungsanordnungen verhandelt. Vertreter des Kreisbauamts werden bei der Verhandlung anwesend sein, wie Sabine Schmid, Pressesprecherin des Landratsamts, bestätigte.

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