Großenhain: Wenn der Stinkefinger vor dem Kadi landet
Eine Wutgeste gegenüber seinem Nachfolger bringt einen geschiedenen Mann auf die Anklagebank – dort offenbart sich ein regelrechtes Beziehungsdrama.
Großenhain. Der „Stinkefinger“ gilt nicht nur im Straßenverkehr als Beleidigung, sondern kann auch mit empfindlichen Geldstrafen geahndet werden. Im Fall von Sören F. (Name geändert), einem 38-jährigen geschiedenen Beamten, wurden gerichtsfeste Belege vorgelegt. Im Juni eines vorangegangenen Jahres führte ein Streit mit seinem Nachfolger in einer Hofeinfahrt in Großenhain dazu, dass F. den Mittelfinger zeigte. Diese Geste wurde zur Anzeige gebracht, führte zu einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft und letztendlich zum Gerichtsverfahren am Amtsgericht Riesa.
Obwohl die Beleidigung unbestritten war, fühlte sich Sören F. von der Justiz ungerecht behandelt. Der Vorfall war nicht isoliert, sondern eingebettet in ein umfassendes Beziehungsdrama mit seiner Ex-Frau, den gemeinsamen Kindern und ihrem neuen Partner. Die emotionale Situation vor Gericht spiegelte die tiefgreifenden Konflikte wider, die bereits zu vorherigen Auseinandersetzungen um Sorgerechtsfragen und den Umgang mit den Kindern geführt hatten. Der neue Partner, ein ehemaliger Freund und Arbeitskollege von F., war ebenfalls in den Streit verwickelt, der letztendlich vor Gericht landete.
Die Gerichtsverhandlung endete mit einer vergleichsweise milden Geldstrafe von 600 Euro für Sören F. Obwohl die Richterin erklärte, dass der Tatbestand der Beleidigung durchaus höhere Strafen rechtfertigen könnte, sah sie den ausgestreckten Mittelfinger als nicht so gravierend an. Trotz des milden Urteils zeigte sich F. sichtlich frustriert und hatte Schwierigkeiten, das Urteil zu akzeptieren. Der Fall verdeutlicht, wie persönliche Konflikte und emotionale Belastungen zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen können, selbst wenn es nur um eine scheinbar banale Geste wie den Stinkefinger geht.