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Mögliche Auswirkungen von Skandalen auf die AfD bei den Thüringer Kommunalwahlen

In Thüringen fanden heute Kommunalwahlen statt. Im vergangenen Jahr gelang es der Partei im südthüringischen Sonneberg, ihren ersten Landratsposten in Deutschland zu erringen, jedoch schnitt sie bei weiteren kommunalen Wahlen knapp ab. Der thüringische Landesverband der AfD wird von Björn Höcke geführt, der kürzlich wegen der Verwendung einer verbotenen Nazi-Parole verurteilt wurde. Der Landesverfassungsschutz stuft die Partei seit drei Jahren als „erwiesen rechtsextremistisch“ ein.

Die aktuellen Skandale um die AfD-Europawahlkandidaten Krah und Bystron könnten sich auf die Kommunalwahlen auswirken. Bystron wird wegen des Verdachts auf Geldwäsche und Bestechlichkeit untersucht. Beide Kandidaten standen in den letzten Wochen wegen möglicher Verbindungen zu pro-russischen Netzwerken im Fokus. Krah hat zudem in einem Interview Aussagen getätigt, die als Verharmlosung von Nazi-Verbrechen interpretiert wurden.

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Obwohl die Linke unter Ministerpräsident Ramelow den thüringischen Landtag dominiert, stellt die CDU in vielen Kommunen, insbesondere in ländlichen Regionen, eine starke Kraft dar. In 8 von 13 Landkreisen, in denen gewählt wird, stellte die CDU zuletzt den Landrat. Außerdem stehen 94 (Ober-)Bürgermeisterposten zur Wahl, darunter alle fünf der kreisfreien Städte.

Der Städte- und Gemeindebund warnt davor, die Kommunalwahlen als Abstimmung über internationale oder Bundesangelegenheiten zu betrachten. Berghegger, der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, betonte, dass Themen wie der russische Überfall auf die Ukraine, die Inflation oder die Migrationspolitik keine direkten kommunalen Angelegenheiten seien. Populisten und Extremisten versuchten jedoch oft, Kommunalwahlen mit diesen übergeordneten Themen zu beeinflussen. Es sei wichtig, dass Bürgerinnen und Bürger verstehen, dass bei Kommunalwahlen über lokale Belange wie Baugebiete, Kinderbetreuung und Schwimmbäder entschieden werde.

Die Wahllokale in Thüringen schlossen heute Abend um 18 Uhr. Ein Besonderheit war, dass auch 16- und 17-Jährige wahlberechtigt waren.

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