Kröv: Polizeieinsatz an der Mosel endete mit der Beendigung einer privaten Feier aufgrund möglicher verbotener Musik und verfassungsfeindlicher Parolen. Die Polizei wurde aufgrund von Lärmbelästigung zu dem Fest im Ortsteil Kövenig gerufen, wo sie etwa 20 Personen kontrollierten und das angemietete Wohnhaus durchsuchten. Es war zunächst unklar, um welche Art von Musik und Parolen es sich handelte.
Nach Feststellung der Identitäten der Anwesenden löste die Polizei die Feier auf, wodurch die Gäste ihre Heimreise antraten. Mehrere Strafverfahren wurden eingeleitet, darunter wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Dieser Vorfall erinnert an ähnliche Vorkommnisse, wie auf der Nordseeinsel Sylt, und zeigt, dass auch in Rheinland-Pfalz derartige Situationen auftreten können.