Ein Mann stand vor Gericht, weil er betrunken Fahrrad gefahren war und gestürzt war, wobei er sich verletzte und ins Krankenhaus gebracht werden musste. Sein Blutalkoholwert betrug 3,2 Promille, was deutlich über der absoluten Fahruntüchtigkeitsgrenze von 1,6 Promille liegt. Der Angeklagte rechtfertigte sein Verhalten damit, dass er Alkoholiker sei und trinken müsse, um seinen Durst zu stillen.
Der Staatsanwalt zeigte wenig Verständnis für die Situation und wies darauf hin, dass der Mann bereits mehrfach wegen ähnlicher Delikte verurteilt worden war. Trotzdem zeigte der Angeklagte keinerlei Reue oder Einsicht in sein Fehlverhalten. Das Gericht entschied schließlich, den Mann zu einer zweimonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung zu verurteilen und verhängte zusätzlich 40 Stunden gemeinnützige Arbeit.
Die Richter betonten, dass aufgrund der Vorstrafen keine weitere Geldstrafe ausreichen würde und im Wiederholungsfall eine Gefängnisstrafe drohen würde. Der Angeklagte wurde jedoch zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, in der Hoffnung, dass er an seinem Alkoholproblem arbeiten würde. Trotzdem zeigte der Mann weiterhin wenig Reue und Einsicht in die Schwere seiner Taten.
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