In Kröv (Landkreis Bernkastel-Wittlich) musste die Polizei am Samstagabend eine private Gartenfeier beenden, die im Kröver Ortsteil Kövenig stattfand. Die Beamten wurden wegen Lärmbelästigung zur Feier gerufen, bei der etwa 20 Personen anwesend waren. Als Konsequenz wurden mehrere Strafverfahren eingeleitet, darunter wegen Volksverhetzung.
Die Polizei stellte die Identitäten der anwesenden Personen fest und durchsuchte das von der Gruppe angemietete Ferienhaus gemäß eines richterlichen Beschlusses. Es war zunächst unklar, welche Art von Musik und Parolen auf der Feier dargeboten wurden, da die Polizei keine konkreten Angaben dazu machte.
Die eingeleiteten Strafverfahren beinhalten Anklagen wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Nachdem die Feier aufgelöst wurde, begaben sich die anwesenden Personen auf den Heimweg gemäß den Anweisungen der Polizei. Die genauen Hintergründe und Details der Strafverfahren sind bisher nicht näher bekanntgegeben worden.