Durch das Streichen der Hinzuverdienstgrenzen bei der Altersrente können Rentner weiter arbeiten, ohne Einschränkungen hinsichtlich der Rentenanrechnung. Diese Maßnahme erlaubt es Rentnern, ihr Einkommen aufzubessern und flexibler den Übergang in den Ruhestand zu gestalten. Eine Nebenwirkung dieses Modells ist jedoch, dass arbeitende Rentner doppelte Sozialversicherungsbeiträge zahlen, da sowohl auf die Rente als auch auf das Arbeitseinkommen Beiträge erhoben werden. Diese Mehrzahlung kann jedoch auf Antrag zurückverlangt werden.
Gemäß dem Sozialgesetzbuch V werden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf sämtliche Einkünfte erhoben, bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Diese Grenze liegt 2024 bei 62.100 Euro. Kommen die Gesamteinkünfte über diese Grenze, müssen keine zusätzlichen Beiträge entrichtet werden. Ein Beispiel verdeutlicht dies: Annemarie übersteigt mit ihrem kombinierten Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze, was zu einer Überzahlung von Beiträgen führt.
Rentner, die vermuten, zu viel an Krankenkassenbeiträgen zu zahlen, sollten ihre Beiträge selbst überprüfen. Bei einer festgestellten Überzahlung können sie einen formlosen Antrag auf Rückerstattung stellen. Dies ist auch bis zu vier Jahre rückwirkend möglich, sofern die Beiträge im entsprechenden Zeitraum entrichtet wurden. Es liegt im Interesse der Rentner, diese Angelegenheit im Detail zu prüfen und gegebenenfalls eine Rückerstattung bei der Krankenkasse zu beantragen.