Uelzen

Ausnahmegenehmigung für gerissene Schafe: Verwaltungsgericht Lüneburg fällt Entscheidung

Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat am Freitag entschieden, dass die Ausnahmegenehmigung zur Abschuss eines Wolfs im Jahr 2021 durch den Landkreis rechtswidrig war. Die Genehmigung wurde erteilt, da der Wolf Schafe gerissen hatte, aber das Gericht stellte fest, dass der Kreis Naturschutzvereinigungen nicht die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben hatte. Zudem war das Gebiet, für das die Ausnahmegenehmigung galt, zu groß, wodurch die Wahrscheinlichkeit, den Wolf zu töten, als zu gering angesehen wurde.

Die Ausnahmegenehmigung war für den Zeitraum zwischen dem 15. Januar und dem 30. Juni 2021 erteilt worden, jedoch wurde in dieser Zeit der Wolf nicht abgeschossen. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Lüneburg ist noch nicht rechtskräftig, aber sie legt nahe, dass die Vorgehensweise des Landkreises bei der Genehmigung des Wolfsabschusses nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprach.

Die Debatte über den Umgang mit Wölfen in Deutschland ist komplex und kontrovers. Während für Landwirte Wolfsrisse eine existenzielle Bedrohung darstellen können, sehen Naturschützer den Wolf als geschützte Tierart an, die in Deutschland heimisch ist. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Lüneburg spiegelt die Spannungen wider, die die Koexistenz von Mensch und Wolf in einigen Regionen Deutschlands prägen.

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