Der demografische Wandel in Hessen führt zu einer zunehmenden Anzahl von Menschen mit Demenz im Land. Laut Schätzungen der Deutschen Alzheimer Gesellschaft leben in Hessen etwa 122.000 Demenzerkrankte im Alter von mindestens 65 Jahren. Diese Gruppe darf auch bei der Europawahl am 9. Juni ihre Stimme abgeben. Insgesamt zählen rund 4,85 Millionen Menschen in Hessen zur wahlberechtigten Bevölkerung, wobei auch etwa 100.000 Jugendliche im Alter von 16 oder 17 Jahren dazu gehören.
Der stellvertretende Landeswahlleiter Jonas Fischer erklärt, dass es keine spezifische wahlrechtliche Erfassung von Menschen mit Demenz oder anderen gesundheitlichen Einschränkungen gibt. Mit dem demografischen Wandel steigt generell die Anzahl von Demenzkranken. Dennoch betont Fischer, dass das verfassungsrechtlich garantierte Wahlrecht unabhängig von persönlicher Einsichtsfähigkeit oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen besteht.
Angehörige und Pflegekräfte haben die Möglichkeit, Demenzkranken bei der Stimmabgabe zu helfen, sei es in der Wahlkabine oder bei der Briefwahl. Es obliegt den Betroffenen, die Hilfe einer anderen Person in Anspruch zu nehmen, wenn sie ihre Wahlentscheidung nicht eigenständig treffen können. Es wird empfohlen, Stillschweigen über die Wahl des Demenzkranken zu bewahren, um eine unabhängige Entscheidung zu gewährleisten.
Expert:innen auf dem Gebiet der Demenz raten in manchen Fällen eher zur Briefwahl, da dies weniger belastend sein kann. Einige Angehörige könnten sogar in Versuchung kommen, das Kreuzchen bei der Partei zu setzen, die der erkrankte Mensch zuvor gewählt hat. Dennoch bleibt dies spekulativ und verdeutlicht die Herausforderungen im Umgang mit dementen Wahlberechtigten. Es liegt an Angehörigen und Pflegekräften, die Interessen der Demenzkranken bestmöglich zu vertreten und deren Wahlrecht zu achten.